Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Betreiberin von onlinescheidung247.de und Vertragspartnerin eines späteren anwaltlichen Mandats ist die BARONE | VOGT Rechtsanwälte PartG mbB, Neuhauser Straße 27, 80331 München („Kanzlei").
Die Plattform ermöglicht es, Angaben für eine beabsichtigte einvernehmliche Ehescheidung elektronisch zu erfassen und an die Kanzlei zu übermitteln. Sie ersetzt keine anwaltliche Beratung. Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Antragsstrecke und, sofern sie bei der späteren Beauftragung einbezogen werden, für das über die Plattform angebahnte Standardmandat. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.
2. Anfrage und Zustandekommen des Mandats
Das Ausfüllen, Zwischenspeichern und Absenden des Formulars ist kostenlos und unverbindlich. Dadurch entsteht weder ein anwaltliches Mandat noch eine Zahlungspflicht. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung ist keine Mandatsannahme.
Die Kanzlei prüft die übermittelten Angaben und die Möglichkeit einer Mandatsübernahme. Ein Mandatsvertrag kommt erst im anschließenden E-Mail-Verkehr durch übereinstimmende ausdrückliche Erklärungen der anfragenden Person und der Kanzlei zustande. Bis dahin wird die Kanzlei nicht als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Lehnt sie den Auftrag ab, teilt sie dies unverzüglich mit.
3. Voraussetzungen und Umfang des Standardmandats
Das Standardmandat richtet sich ausschließlich an Personen, deren Scheidung vollständig einvernehmlich ist. Es umfasst die anwaltliche Vertretung einer Eheperson im gerichtlichen Scheidungsverfahren, den gegebenenfalls von Gesetzes wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich und die Wahrnehmung des Scheidungstermins.
Weitere Folgesachen sind nicht Gegenstand des Standardmandats. Das gilt insbesondere für Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung, Haushaltsgegenstände sowie Sorge und Umgang. Auch außergerichtliche Beratungen oder Verhandlungen über diese Fragen und die Gestaltung einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung sind nicht enthalten. Solche Tätigkeiten bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Die Kanzlei vertritt ausschließlich die Person, mit der sie das Mandat schließt. Sie berät oder vertritt die andere Eheperson nicht. Ein bestimmter Ausgang oder eine bestimmte Dauer des gerichtlichen Verfahrens wird nicht zugesagt.
4. Änderung der Voraussetzungen
Die Mandantschaft informiert die Kanzlei unverzüglich, wenn die Scheidung nicht mehr einvernehmlich ist oder eine weitere Folgesache streitig wird. Die Kanzlei erläutert dann, welche Auswirkungen dies auf das Verfahren und das Standardmandat hat. Eine Erweiterung des Mandats erfolgt nur durch gesonderte Vereinbarung. Gesetzliche Rechte zur Beendigung des Mandats bleiben unberührt; bei einer Beendigung berücksichtigt die Kanzlei die berechtigten Interessen der Mandantschaft.
5. Mitwirkung und Fristen
Die Mandantschaft stellt die für die Bearbeitung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung. Erforderliche Vollmachten und Erklärungen sind gesondert abzugeben. Änderungen der Anschrift, der Erreichbarkeit oder anderer für das Scheidungsverfahren wesentlicher Umstände teilt die Mandantschaft zeitnah mit.
Bereits laufende gerichtliche oder behördliche Fristen sowie zugestellte Schriftstücke sind der Kanzlei ausdrücklich und unverzüglich mitzuteilen. Das Speichern oder Absenden des Formulars wahrt keine Fristen und bewirkt keine Einreichung bei Gericht.
6. Vergütung und Kosten
Für ein zustande gekommenes Mandat richtet sich die anwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, soweit nicht im Einzelfall eine wirksame gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen. Die Kanzlei kann nach den gesetzlichen Vorschriften einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Eine Berechnung auf der Website ist unverbindlich. Die endgültigen Kosten hängen insbesondere von den maßgeblichen Angaben, dem Umfang des Mandats und dem vom Gericht festgesetzten Verfahrenswert ab. Die kostenlose Nutzung des Formulars wird durch eine spätere Mandatierung nicht nachträglich kostenpflichtig.
7. Widerruf
Soweit für den Mandatsvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesondert vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Eine Erklärung, dass die Kanzlei bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden soll, wird gegebenenfalls gesondert eingeholt. Sie ergibt sich nicht aus der Zustimmung zu diesen AGB.
8. Beendigung und Haftung
Das Mandat kann nach den gesetzlichen Vorschriften beendet werden. Bereits entstandene Vergütungsansprüche und Auslagen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Kündigungsgebühr wird nicht erhoben.
Für die Haftung der Kanzlei gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbegrenzung wird durch diese AGB nicht vereinbart.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit zwingende Vorschriften nichts anderes vorsehen. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert die gesonderte Datenschutzerklärung.
