Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, und der hängt vom Einkommen beider Seiten ab. Alle Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Immobilien, Konten, Depots. Fünf Prozent davon fließen in den Verfahrenswert ein.
Jedes Anrecht erhöht den Verfahrenswert um zehn Prozent des Werts der Ehesache.
Voraussichtliche Gesamtkosten
2.978,75 €
- Verfahrenswert
- 15.480 €
- Gerichtskosten (2,0 Gebühren)
- 688,00 €
- Anwaltskosten
- 2.290,75 €
Wie sich der Betrag zusammensetzt
- 3 × Nettoeinkommen beider
- 12.900 €
- Wert der Ehesache (mindestens 3.000 €)
- 12.900 €
- Anteil Vermögen (5 %)
- 0,00 €
- Versorgungsausgleich
- 2.580,00 €
- Verfahrenswert
- 15.480 €
- Anwaltsgebühren (1,3 + 1,2)
- 1.905,00 €
- Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG)
- 20,00 €
- Umsatzsteuer (19 %)
- 365,75 €
Unverbindliche Berechnung nach FamGKG und RVG in der seit dem 1. Juni 2025 geltenden Fassung (KostBRÄG 2025). Der Verfahrenswert wird vom Gericht festgesetzt und kann abweichen, etwa wenn weitere Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn hinzukommen. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
