Was nach dem Absenden der Online-Anfrage passiert — von der Prüfung durch die Kanzlei bis zum rechtskräftigen Beschluss.
Stand: 13. September 2026
1. Angaben online zusammenstellen
Der Antrag lässt sich in Ruhe ausfüllen — Schritt für Schritt, mit Zwischenspeichern und Weitermachen an einem anderen Tag oder Gerät. Erfasst werden die Angaben zu beiden Ehepartnern, zur Ehe und Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zur gewünschten Kostenregelung.
2. Prüfung durch die Kanzlei
Die Kanzlei prüft die Angaben, klärt offene Fragen und bereitet den Scheidungsantrag vor. Kommt ein Mandat zustande, erteilen Sie die dafür nötige Vollmacht gesondert.
3. Einreichung beim Familiengericht
Zuständig ist das Familiengericht am letzten gemeinsamen Wohnort beziehungsweise am Wohnort der Kinder, sofern welche vorhanden sind. Die Kanzlei reicht den Antrag elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein.
4. Zustellung und Versorgungsausgleich
Das Gericht stellt den Antrag der anderen Seite zu und verschickt an beide Ehepartner Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Deren Bearbeitung durch die Rentenversicherungsträger ist der Schritt, der das Verfahren erfahrungsgemäß am längsten dauern lässt.
5. Gerichtstermin
Das Gericht setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Beide Ehepartner müssen dazu grundsätzlich persönlich erscheinen. In besonders gelagerten Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich. Bei einvernehmlichen Scheidungen verläuft der Termin meist kurz und unkompliziert.
6. Scheidungsbeschluss
Das Gericht verkündet oder verschickt den Scheidungsbeschluss. Verzichten beide Seiten im Termin auf Rechtsmittel, wird er sofort rechtskräftig (hierfür müssen jedoch beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein). Sonst gilt eine Rechtsmittelfrist von einem Monat, nach deren Ablauf die Scheidung rechtskräftig ist.
Häufige Fragen
Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?
Ja, grundsätzlich müssen beide Ehepartner zum Gerichtstermin erscheinen. In besonders gelagerten Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich.
Wie lange dauert eine Online-Scheidung?
Meist mehrere Monate — vor allem die Bearbeitung des Versorgungsausgleichs durch die Rentenversicherungsträger braucht Zeit.
Wann ist die Scheidung rechtskräftig?
Sofort, wenn beide Seiten im Termin auf Rechtsmittel verzichten (hierfür müssen jedoch beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein), sonst nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist.
Brauche ich einen eigenen Anwalt?
Nur die antragstellende Seite braucht zwingend einen Anwalt. Wer lediglich zustimmt, kann das ohne eigene anwaltliche Vertretung tun.
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