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Das Trennungsjahr

Warum das deutsche Recht ein Jahr Trennung verlangt, bevor geschieden werden kann — und welche Ausnahmen es gibt.

Stand: 13. September 2026

Warum es das Trennungsjahr gibt

Eine Ehe wird in Deutschland nur geschieden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB). Das Gesetz vermutet das Scheitern unwiderlegbar, wenn beide Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen (§ 1566 Abs. 1 BGB). Stimmt die andere Seite nicht zu, genügt die Trennung trotzdem — dann müssen beide Seiten allerdings drei Jahre getrennt gelebt haben, wenn das Gericht nach Ablauf des Trennungsjahres noch nicht vom Scheitern der Ehe überzeugt ist (§ 1566 Abs. 2 BGB). Das Trennungsjahr soll ausschließen, dass Paare übereilt geschieden werden, die sich noch versöhnen könnten.

Wann die Trennung beginnt

Das Trennungsjahr beginnt an dem Tag, an dem mindestens ein Ehepartner erkennbar keine häusliche Gemeinschaft mehr führen will — das bedeutet: getrennte Haushaltsführung, kein gemeinsames Wirtschaften mehr. Ein Auszug ist dafür nicht nötig. Nach § 1567 Abs. 1 BGB reicht eine Trennung "von Tisch und Bett" innerhalb derselben Wohnung, solange erkennbar getrennt gelebt wird — eigene Zimmer, getrennte Kasse, kein gemeinsamer Alltag mehr.

Versöhnungsversuche unterbrechen nichts

Ein ernsthafter, aber gescheiterter Versöhnungsversuch von bis zu drei Monaten unterbricht das Trennungsjahr nicht (§ 1567 Abs. 2 BGB). Das gibt Paaren die Möglichkeit, einen Versuch zu wagen, ohne bei einem erneuten Scheitern wieder von vorn zählen zu müssen. Dauert der Versuch länger als drei Monate, beginnt das Trennungsjahr im Zweifel neu.

Scheidung ohne Trennungsjahr: die Härtefallscheidung

Nur in Ausnahmefällen ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich — wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehepartner aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Die Rechtsprechung legt das sehr eng aus. Eine Härtefallscheidung ist ein absoluter Ausnahmefall. Ein bloßer Wunsch, schneller geschieden zu werden, oder die mit einer Trennung einhergehenden Unannehmlichkeiten und Belastungen reichen nicht aus.

Was das für den Antrag bedeutet

Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Vorbereiten lässt sich der Antrag aber schon vorher — Angaben lassen sich jederzeit speichern und später fortsetzen, sodass beim Erreichen der Jahresfrist keine Zeit verloren geht.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Trennungsjahr?

Ein Jahr, wenn beide Seiten der Scheidung zustimmen. Stimmt die andere Seite nicht zu, müssen beide Seiten drei Jahre getrennt gelebt haben, wenn das Gericht nach Ablauf des Trennungsjahres noch nicht vom Scheitern der Ehe überzeugt ist (§ 1566 BGB).

Können wir während des Trennungsjahres in derselben Wohnung bleiben?

Ja. Eine Trennung „von Tisch und Bett“ innerhalb der Wohnung reicht (§ 1567 BGB) — eigene Zimmer, getrennte Kasse, kein gemeinsamer Alltag mehr.

Zählt ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr zurück?

Nicht, wenn er höchstens drei Monate dauert (§ 1567 Abs. 2 BGB). Ein längerer Versuch lässt das Trennungsjahr im Zweifel neu beginnen.

Gibt es eine Scheidung ohne Trennungsjahr?

Nur ausnahmsweise als Härtefallscheidung bei unzumutbarer Härte (§ 1565 Abs. 2 BGB) — in der Praxis extrem selten.

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