Der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche — was er ist, wer ihn prüft und wann er entfällt.
Stand: 13. September 2026
Was ausgeglichen wird
Während der Ehe erwerben beide Partner in der Regel eigene Rentenanwartschaften — aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten oder privater Altersvorsorge mit Rentencharakter. Häufig ist diese Vorsorge ungleich verteilt, etwa weil ein Ehepartner wegen Kindererziehung oder Teilzeit weniger eingezahlt hat oder weil es auf Grund der Einkommenshöhe zu unterschiedlich hohen Einzahlungen kommt. Der Versorgungsausgleich soll diesen Unterschied bei der Scheidung ausgleichen: Jede Seite überträgt die Hälfte der während der Ehezeit entstandenen Anwartschaften aus jedem Anrecht gesondert.
Das Gericht prüft von Amts wegen
Anders als beim Zugewinn muss der Versorgungsausgleich nicht beantragt werden — das Familiengericht führt ihn im Regelfall von Amts wegen durch (§ 1 VersAusglG). Dafür verschickt es an beide Ehepartner und ihre Versorgungsträger einen Fragebogen, aus dem sich die erworbenen Anwartschaften ergeben. Diese Prüfung verzögert das Verfahren regelmäßig um mehrere Monate — sie läuft aber parallel zu allen anderen Schritten der Scheidung.
Wann er nicht durchgeführt wird
- Bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren findet er nur auf ausdrücklichen Antrag statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG).
- Wenn beide Ehegatten nicht deutsche Staatsangehörige sind und keines der Heimatrechte den Versorgungsausgleich kennt, findet er nur auf Antrag statt.
- Ehepartner können ihn per notarieller Vereinbarung ganz oder teilweise ausschließen — vor der Ehe im Ehevertrag oder während des Scheidungsverfahrens.
- Bei grober Unbilligkeit kann das Gericht ihn einschränken oder ausschließen (§ 27 VersAusglG) — ein enger Ausnahmefall.
Was das für die Kosten bedeutet
Der Versorgungsausgleich erhöht den Verfahrenswert der Scheidung und damit die Gerichts- und Anwaltskosten — für jedes auszugleichende Anrecht kommt ein Zuschlag hinzu. Wie sich das konkret auswirkt, zeigt der Kostenrechner.
Häufige Fragen
Muss ich den Versorgungsausgleich beantragen?
Nein. Das Familiengericht führt ihn im Regelfall von Amts wegen durch, ohne dass ein Antrag nötig ist.
Wann entfällt der Versorgungsausgleich?
Bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren oder wenn beide Ehegatten ausländische Staatsangehörige sind nur auf ausdrücklichen Antrag, außerdem bei notarieller Vereinbarung oder in seltenen Fällen grober Unbilligkeit.
Was genau wird geteilt?
Jede Seite überträgt der anderen die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.
Erhöht der Versorgungsausgleich die Scheidungskosten?
Ja — für jedes auszugleichende Anrecht kommt ein Zuschlag zum Verfahrenswert hinzu.
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