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Scheidungskosten

Woraus sich die Kosten einer Scheidung zusammensetzen und wovon ihre Höhe abhängt.

Stand: 13. September 2026

Zwei Kostenblöcke: Gericht und Anwalt

Eine Scheidung kostet in Deutschland immer zweierlei: Gerichtskosten für das Familiengericht und Anwaltskosten. Einen Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin stellen — Anwaltszwang gilt zumindest für die antragstellende Seite. Stimmt die andere Seite lediglich zu, braucht sie dafür keinen eigenen Anwalt.

Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe

Beide Kostenblöcke richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (früher: Streitwert). Er berechnet sich im Regelfall aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammen, zuzüglich eines Zuschlags für vorhandenes Vermögen und für den Versorgungsausgleich. Je höher der Verfahrenswert, desto höher Gerichts- und Anwaltsgebühren — beide folgen gesetzlich festgelegten Tabellen (FamGKG für das Gericht, RVG für den Anwalt), keiner freien Vereinbarung.

Was die Gebühren umfassen

  • Gerichtskosten nach dem Familien- und Gerichtskostengesetz (FamGKG), unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
  • Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) — üblicherweise eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr, dazu eine Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Zahlungsmöglichkeiten

Die Kosten müssen nicht immer auf einen Schlag beglichen werden — Ratenzahlung ist möglich. Wer sich die Kosten wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht leisten kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen; die Staatskasse übernimmt die Kosten dann ganz oder teilweise.

Individuelle Schätzung

Die genaue Höhe hängt von den persönlichen Angaben ab. Mit dem Kostenrechner lässt sich eine unverbindliche Schätzung anhand des eigenen Nettoeinkommens direkt online ermitteln.

Häufige Fragen

Wer muss die Scheidungskosten tragen?

Meist beide Ehepartner je zur Hälfte — die genaue Aufteilung lässt sich aber auch individuell regeln.

Wovon hängt die Höhe der Kosten ab?

Vom Verfahrenswert: dem Nettoeinkommen beider Seiten, vorhandenem Vermögen und dem Versorgungsausgleich.

Kann ich die Scheidungskosten in Raten zahlen?

Ja, Ratenzahlung ist möglich.

Was, wenn ich mir die Kosten nicht leisten kann?

Dann kommt Verfahrenskostenhilfe infrage — die Staatskasse übernimmt die Kosten dann ganz oder teilweise.

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